Als die US-Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 Konkurs ging, habe auch ich viel Geld verloren. Obschon ich meinem Credit-Suisse-Kundenberater die Weisung «0,0% USA und keine Anlagen in Dollar» erteilt hatte, befand sich in meinem Depot ein strukturiertes Lehman-Produkt im Wert von 50’000 Franken.
Die Credit Suisse bot mir – nachdem ich Klage eingereicht hatte – eine Teilrückzahlung an. Das akzeptierte ich nicht und zog vor Gericht. Am 25. August 2010 wurde meine Klage vom Berner Handelsgericht abgewiesen. Ein Urteil, das nachweislich voller Fehler und Widersprüche ist – und trotzdem vom Bundesgericht gestützt wird.
Mittlerweile sind alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Eine Schlussbilanz.
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